Bericht von Nugsar Andguladse
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Was empfand ein alter Mensch, der in der Jugend in den Todeslagern der Wehrmacht als „Untermensch“ verhöhnt wurde und schwerste Zwangsarbeit in Nazideutschland leistete, als er aus dem heutigen Deutschland die Nachricht erhielt, er sei „nicht leistungsberechtigt“? Die Antwort vernahmen wir tausendfach.
Die Anträge von rund 20.000 ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen auf die Zwangsarbeiterentschädigung waren abgelehnt worden mit Verweis auf deutsches Recht – § 11 Abs. 3 StiftGes. „Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung“. Für andere Antragsteller waren keine Mittel mehr vorhanden, ihre Anträge waren zu spät gekommen oder die eingereichten Dokumente genügten nicht. Wir riefen auf zum Bürger-Engagement und begannen Spenden zu sammeln. Das Geld wäre nur ein Trostpflaster. Aber dazu kommt der Begleitbrief mit seinem Zauberwort: Bitte um Verzeihung! Dass sich Deutsche entschuldigen für das erlittene Unrecht, kommt spät, für viele zu spät. Aber solche Briefe werden noch von ihren Nachfahren verwahrt. Seit dem Jahr 2004 schrieben wir 7500 solcher Briefe an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene und weitere Briefe an Überlebende anderer „vergessener“ NS-Opfergruppen. Den Erstbriefen folgt oft eine Korrespondenz bis zu ihrem Tode. Wir bitten nicht nur um Verzeihung, sondern auch um ihre Erinnerungen zwecks Geschichtsaufklärung unter den Deutschen. Fast viertausend Briefe mit Erinnerungen ließen wir übersetzen und veröffentlichen sie, wo wir können.
Im Mai 2015 – 70 Jahre nach Kriegsende – führte das Bürger-Engagement maßgeblich zum Beschluss des Bundestages, zehn Millionen Euro an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene übermitteln zu lassen. Seither beschränken wir uns auf Nothilfen für diese NS-Opfergruppe und wenden uns anderen „vergessenen“ Überlebenden des Naziterrors zu.
Unseren Flyer über das Bürger-Engagement für vergessene NS-Opfer finden Sie hier.
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