{"id":91,"date":"2017-09-28T13:13:20","date_gmt":"2017-09-28T11:13:20","guid":{"rendered":"http:\/\/kontakte-kontakty.de\/?page_id=91"},"modified":"2025-09-12T12:21:27","modified_gmt":"2025-09-12T10:21:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kontakte-kontakty.de\/ru\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung des Vereins"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung des Vereins KONTAKTE-KOHTAKTbI e.V. &#8211; Kontakte zu L\u00e4ndern des<br>\u00f6stlichen Europas, Zentralasiens und des Kaukasus<\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><br>Nach zahlreichen Umbr\u00fcchen in den L\u00e4ndern der ehemaligen Sowjetunion &#8211; den L\u00e4ndern des<br>\u00f6stlichen Europas, Zentralasiens und des Kaukasus &#8211; sind Menschen auf der Suche nach<br>Dialog und auch Hilfe. Kontakte zu diesen Menschen stehen im Fokus des Vereins.<br>Die Geschichte unserer Beziehungen ist reich an wechselseitigen Pr\u00e4gungen und an<br>nachwirkenden Verletzungen. KONTAKTE-KOHTAKTbI e.V. f\u00f6rdert im Sinne des<br>Humanismus interkulturelle Toleranz, Aufkl\u00e4rung \u00fcber Geschichte, Zuwendungen f\u00fcr die<br>Opfer der NS-Zeit im Osten und Kontakt zu den Nachkommen. Im direkten Austausch<br>werden gegenseitige Verst\u00e4ndigung, Toleranz und die Demokratief\u00e4higkeit sowie<br>Wissenschaft und Medizin gef\u00f6rdert. Humanit\u00e4re Hilfe wird im Rahmen der M\u00f6glichkeiten<br>des Vereins da geleistet, wo sie ben\u00f6tigt wird.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 (Name und Sitz)<\/strong><br>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKONTAKTE-KOHTAKTbI e.V. &#8211; Kontakte zu L\u00e4ndern des<br>\u00f6stlichen Europas, Zentralasiens und des Kaukasus\u201c. Er ist in das Vereinsregister eingetragen<br>und hat seinen Sitz in Berlin.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 (Zweck)<\/strong><br>Der Verein, der ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im<br>Sinne des 3. Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung verfolgt, hat<br>einmal zum Ziel, den V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedanken mit Schwerpunkt auf die L\u00e4nder des<br>\u00f6stlichen Europas, Zentralasiens und des Kaukasus zu f\u00f6rdern und zum anderen in diesen<br>L\u00e4ndern lebende krebskranke Kinder und notleidende NS-Opfer selbstlos zu unterst\u00fctzen und<br>weitere humanit\u00e4re Hilfe zu leisten, wo sie gebraucht wird.<br>Dieser Satzungszweck wird verwirklicht<br><\/p>\n\n\n\n<p>(a) durch gemeinn\u00fctzige Zwecke, indem der Verein \u00f6ffentliche wissenschaftliche und<br>kulturelle Veranstaltungen, Symposien und Ausstellungen realisiert, durch internationalen<br>Austausch in unterschiedlichen Bereichen: in spezifischen Berufsfeldern und<br>Jugendaustausch, Workcamps und Fachseminare;<br>durch die F\u00f6rderung von medizinischem Austausch im Bereich der p\u00e4diatrischen Onkologie;<br>durch Vergabe von Stipendien im Gesundheits- und Bildungswesen der Partnerl\u00e4nder, soweit<br>sie der wissenschaftlichen Forschung dienen. Die Stipendienvergabe unterliegt den<br>Bestimmungen, die das Einkommenssteuergesetz \u00a7 3 Nr. 44 vorschreibt und die der Vorstand<br>schriftlich festlegt. Die F\u00f6rderung ausl\u00e4ndischer Institutionen ist nur so lange zul\u00e4ssig, wie<br>diese satzungsgem\u00e4\u00df und tats\u00e4chlich in der Art nach steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke verfolgen. Der<br>Verein \u00fcberzeugt sich in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden vom Vorliegen dieser Voraussetzungen;<br><\/p>\n\n\n\n<p>(b) durch mildt\u00e4tige Zwecke, indem krebskranke Kinder auf onkologischen Partnerstationen<br>des Vereins in den L\u00e4ndern des \u00f6stlichen Europas, Zentralasiens und des Kaukasus mit<br>medizinischen Bedarfsg\u00fctern unterst\u00fctzt werden. Wenn die Voraussetzung f\u00fcr eine<br>Behandlung dort fehlt, k\u00f6nnen in einzelnen F\u00e4llen f\u00fcr krebskranke Kinder die<br>Behandlungskosten in deutschen Kliniken \u00fcbernommen werden. Dem Personal in den<br>russischen Partnerstationen kann eine Nothilfe gew\u00e4hrt werden, wenn dies der<br>Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung dient. Des Weiteren werden in den L\u00e4ndern<br>notleidende NS-Opfer materiell unterst\u00fctzt. Die Beg\u00fcnstigten d\u00fcrfen keine Gewinne aus<br>Zuwendungen erzielen, die Spendenverwendung wird regelm\u00e4\u00dfig nachgewiesen und von<br>Bevollm\u00e4chtigten des Vereins \u00fcberpr\u00fcft.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig<\/strong>; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><br>(a) Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<br>(b) Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage beschlie\u00dfen, dass Vereins- und Organ\u00e4mter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentsch\u00e4digung ausge\u00fcbt werden. F\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der Vorstand zust\u00e4ndig.<br>(c) Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage Auftr\u00e4ge \u00fcber T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen eine angemessene Verg\u00fctung oder Honorierung an Dritte vergeben.<br>(d) Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 <\/strong>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 (Mitgliedschaft)<\/strong><br>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen und deren Zusammenschl\u00fcsse (Verb\u00e4nde, Organisationen usw.) sein. Es k\u00f6nnen auch f\u00f6rdernde Mitglieder beitreten. Diese haben kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. \u00dcber die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung kann die Entscheidung durch die Mitgliederversammlung beantragt werden.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 (Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft)<\/strong><br>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Aufl\u00f6sung der juristischen Person oder Personenmehrheit oder durch Ausschluss. Die Austrittserkl\u00e4rung erfolgt mit einer Frist von drei Monaten mit eingeschriebenem Brief an ein Mitglied des Vorstandes. Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur aus einem wichtigen Grund zul\u00e4ssig. \u00dcber den Ausschluss befindet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Gegen den Beschluss auf Ausschluss kann das betroffene Mitglied binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Vorstand Einspruch erheben. Der Einspruch wird mit einer Stellungnahme des Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. F\u00fcr den Ausschluss ist die Mehrheit der Anwesenden in der Mitgliederversammlung erforderlich.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Es besteht Beitragspflicht<\/strong>. \u00dcber die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung. (s. \u00a7 9).<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 (Organe)<\/strong><br>Organe des Vereins sind 1. die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand, 3. der Beirat. Die Sitzungen und Protokolle aller Organe sind s\u00e4mtlichen Mitgliedern auf Anfrage zug\u00e4nglich.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 (Mitgliederversammlung)<\/strong><br>Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand kann erforderlichenfalls weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Die Mitgliederversammlung findet in Pr\u00e4senz und nach Bedarf zus\u00e4tzlich online statt. Zu jeder Mitgliederversammlung l\u00e4dt der Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen ein. Stimmberechtigt ist, wer seine Beitr\u00e4ge ordnungsgem\u00e4\u00df entrichtet hat. Mindestens 20% der Mitglieder k\u00f6nnen beim Vorstand die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beantragen. Dem Antrag muss stattgegeben werden. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags ein. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden. Die Mitgliederversammlungen sind in der Regel \u00f6ffentlich. \u00dcber Ausnahmen beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<br>Die Mitgliederversammlung hat vor allem folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge und \u00fcber Einspr\u00fcche gegen Entscheidungen des Vorstandes \u00fcber Aufnahme<br>und Ausschluss von Mitgliedern;<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung der Beitr\u00e4ge;<\/li>\n\n\n\n<li>Satzungs\u00e4nderungen mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Antr\u00e4ge m\u00fcssen der Einladung<br>beigef\u00fcgt werden;<\/li>\n\n\n\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins und Zuwendung des Vereinsverm\u00f6gens nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 15;<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl und Entlastung des Vorstandes;<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl zweier Kassenpr\u00fcfer.<br>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn 25% der Mitglieder des Vereins anwesend sind; beschlussunf\u00e4hig ist sie jedoch nur, wenn dies auf Antrag eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ausdr\u00fccklich festgestellt wird. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern nicht Gesetz oder diese Satzung etwas anderes vorschreiben. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann seine Stimme durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied \u00fcbertragen; jedoch kann ein anwesendes Mitglied nicht mehr als f\u00fcnf abwesende Mitglieder vertreten. Bei Wahlen entscheidet ebenfalls die einfache Mehrheit. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung nicht ber\u00fccksichtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br>Von jeder Sitzung muss ein Beschlussprotokoll angefertigt werden, das binnen 4 Wochen an alle Mitglieder versandt wird. Die Protokolle werden von einem Protokollf\u00fchrer und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet.<br><strong>\u00a7 11 (Vorstand)<\/strong><br>Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, mindestens drei weiteren Mitgliedern als Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand ist verantwortlich f\u00fcr die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung. Der Verein wird von zwei Mitgliedern des Vorstands gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er f\u00e4llt seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, \u00c4nderungen an der Satzung vorzunehmen, die das Amtsgericht verlangt.<br><strong>\u00a7 12 (Amtsdauer)<\/strong><br>Der Vorstand wird auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Wird w\u00e4hrend der Amtszeit die Nachwahl von Vorstandsmitgliedern erforderlich, so endet deren Amtszeit gleichzeitig mit der des \u00fcbrigen Vorstandes. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br><strong>\u00a7 13 (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer)<\/strong><br>Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied die entgeltliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcbertragen. Mit diesem wird ein Dienstvertrag abgeschlossen. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer vertritt den Verein nach Ma\u00dfgabe der ihm vom Vorstand erteilten Vollmacht.<br><strong>\u00a7 14 (Beirat)<\/strong><br>Der Beirat besteht aus mindestens drei auf zwei Jahre vom Vorstand ernannten Personen. Der Beirat unterst\u00fctzt die Arbeit des Vorstandes. F\u00fcr die Amtsdauer ist \u00a7 11 Satz 2 nicht anzuwenden. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br><strong>\u00a7 15 (Aufl\u00f6sung)<\/strong><br>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das Land Berlin, das es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die gemeinn\u00fctzigen Zwecke zu verwenden hat.<br>Letzte Satzungs\u00e4nderung: Mai 2025<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins KONTAKTE-KOHTAKTbI e.V. &#8211; Kontakte zu L\u00e4ndern des\u00f6stlichen Europas, Zentralasiens und des Kaukasus Pr\u00e4ambelNach zahlreichen Umbr\u00fcchen in den L\u00e4ndern der ehemaligen Sowjetunion &#8211; den L\u00e4ndern des\u00f6stlichen Europas, Zentralasiens und des Kaukasus &#8211; sind Menschen auf der Suche nachDialog und auch Hilfe. 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